Die Kosten
"Kann ich mir den Aufenthalt in der Wegwarte leisten?"
Diese Frage ist für ausnahmslos jeden mit einem klaren „Ja“ zu beantworten.
Der Tagsatz in der Wegwarte richtet sich streng nach den Vorgaben des Landes Steiermark. Wer sich diesen Tagsatz aus eigener Kraft nicht leisten kann hat die Möglichkeit, vom Sozialhilfeverband des Bezirkes bezuschusst zu werden.
Ein Beispiel: Will eine Mindestpensionistin in die Wegwarte einziehen, so wird die Pension nur zu 80 Prozent und das eventuelle Pflegegeld für die Kosten des Pflege-Aufenthaltes herangezogen. Der Rest bleibt den BewohnerInnen als Taschengeld zur freien Verfügung. Dazu kommen noch die 13. und 14. Pension, die ebenfalls zur Gänze für den eigenen Bedarf verwendet werden kann.
Die MitarbeiterInnen des Seniorenhauses Wegwarte stehen Ihnen für ein individuelles Beratungsgespräch jederzeit gerne zur Verfügung. So kann gewährleistet werden, dass ein Aufenthalt in jedem Fall möglich gemacht wird.
